Gutachterliche Tätigkeit für das Amtsgericht/Vormundschaftsgericht
für den Bereich
Betreuungen
Verkehrsmedizinische Gutachten
Für den Fall, dass Sie von der Zulassungsstelle aufgefordert wurden, Ihre
Kraftfahreignung wegen einer psychischen Erkrankung oder eines Alkohol-
problems überpfüfen zu lassen, liegt meinerseits die "Verkehrsmedizinische
Qualifikation", um eine gutachterliche Stellungnahme bezüglich der Eignung
zum Führen eines Kraftfahrzeuges abgeben zu können, vor.
Seit dem 01.07.1999 ist die neue Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft
getreten, die u.a. regelt, unter welchen gesundheitlichen Voraussetzungen
die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden kann und wer gutachterlich bezüglich
dieser Fragen Stellung nehmen kann.